Amtliche Meldung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Neuhofen, Flur 0, Flurstück 3241 (Mozartstraße 39) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00023247/2023 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 21.08.2023 bis 21.09.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz in Landau ausgelegt und kann nach Terminvereinbarung während der Dienststunden (von 8:00 bis 15:30 Uhr) sowie im Internet unter https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.   in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
2.   schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau in der Pfalz erhoben werden.

Im Auftrag
gez.
Michael Hemmer, Vermessungsdirektor
(Name, Amts-/Dienstbezeichnung)

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